Ziele des Nationalen Krebsplans

Die Ziele des Nationalen Krebsplans (NKP) wurden bereits im Jahr 2008 formuliert und seither zahlreiche Maßnahmen zur Zielerreichung umgesetzt.

Handlungsfeld 1: Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

Ziel 1:

Die informierte Inanspruchnahme der im Nutzen belegten Krebsfrüherkennungsprogramme der gesetzlichen Krankenkassen wird gesteigert:

  • Verbesserung der Informationsangebote über Nutzen und Risiken der Krebsfrüherkennung mit dem Ziel einer informierten Entscheidung

  • Verbesserung der Teilnahmeraten an den im Nutzen belegten Screeningprogrammen

Ziel 2:

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die nachweislich in der Lage sind, die Mortalität an der Zielerkrankung zu senken, berücksichtigen die europäischen Empfehlungen an systematische populationsbasierte Screeningprogramme:

  • Ziel 2a: Anpassung der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung an die Qualitätsvorgaben der aktuellen Auflage der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Zervixkarzinom-Screenings“

  • Ziel 2b: Anpassung der Darmkrebs-Früherkennung an die Qualitätsvorgaben der aktuellen Auflage der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Darmkrebs-Screenings“

Ziel 3:

Die Krebsfrüherkennungsprogramme werden hinsichtlich ihres Nutzens (vor allem Mortalitätssenkung) unter Einbindung der epidemiologischen Landeskrebsregister evaluiert:

  • Schaffung der gesetzlichen Grundlagen (auf Landesebene, gegebenenfalls auch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) für eine einheitliche und transparente Evaluation der gesetzlichen Früherkennungsprogramme

  • Finanzielle und organisatorische Sicherung einer fortlaufenden, umfassenden, vergleichenden Mortalitätsevaluation der Krebsfrüherkennungsprogramme

  • Zeitnahe Publikation der Evaluationsergebnisse

  • Weiterentwicklung der Programme auf Grundlage der Evaluationsergebnisse

Ferner befasste sich das Handlungsfeld 1 mit der zukunftsweisenden Thematik der risiko-adaptierten Krebsfrüherkennung (Querschnittsthema ohne Zielformulierung) für Personen mit einem gegenüber der Durchschnittsbevölkerung deutlich erhöhten Krebsrisiko.

Handlungsfeld 2: Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung

Ziel 4:

Alle Krebspatienten erhalten eine qualitativ hochwertige Versorgung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Wohnort und Versichertenstatus:

  • Sicherung und Förderung der onkologischen Versorgungsqualität auf hohem Niveau
  • Abbau von inakzeptablen Qualitätsunterschieden in der Versorgung
  • Für eine Breitenversorgung geeignete vorbildhafte und bewährte Versorgungsmodelle werden in die Fläche gebracht

Ziel 5:

Es existieren einheitliche Konzepte und Bezeichnungen für die Qualitätssicherung und Qualitätsförderung und Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen:

  • Es existieren einheitliche Konzepte und Bezeichnungen für die Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen (Teilziel I)
  • Es existieren einheitliche Konzepte und Bezeichnungen für weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsförderung in der Onkologie (Teilziel II)

Ziel 6:

Für alle häufigen Tumorarten existieren evidenzbasierte Behandlungsleitlinien der höchsten methodischen Entwicklungsstufe (sogenannte S3-Leitlinien), die von den onkologischen Behandlungseinrichtungen umgesetzt werden:

  • Entwicklung und Fortschreibung onkologischer Leitlinien der höchsten Entwicklungsstufe (S3) für alle häufigen Tumorarten
  • Sicherung der angemessenen Verbreitung und Anwendung der Leitlinien
  • Evaluation der Auswirkungen der Leitlinienanwendung durch kritische Analyse der Versorgungsdaten in regionalen und nationalen Qualitätskonferenzen

Ziel 7:

Eine sektorenübergreifende, integrierte onkologische Versorgung ist gewährleistet:

  • Verbesserung der interdisziplinären Kooperation (zum Beispiel Tumorkonferenzen)
  • Bessere sektoren- und berufsgruppenübergreifende Vernetzung der onkologischen Versorgung
  • Engere Einbindung der Selbsthilfe in die Versorgung

Ziel 8:

Es existiert eine aussagekräftige onkologische Qualitätsberichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger, Patientinnen und Patienten:

  • Flächendeckender Ausbau der klinischen Krebsregister zur Erfassung der Qualität der Versorgung aller Krebskranken
  • Stärkung der Vernetzung regionaler klinischer Krebsregister
  • Stärkere Vernetzung von klinischen und epidemiologischen Krebsregistern
  • Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
  • Rückmeldung der Daten an alle beteiligten Leistungserbringer in Form einer strukturierten, kritischen Ergebnisbewertung
  • Transparente Darstellung der Versorgungsergebnisse für Kliniken, Ärztinnen und Ärzte, Betroffene und die Öffentlichkeit
  • Einheitliche Datensätze für die Tumordokumentation

Ziel 9:

Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung:

  • Verbesserung der Erkennung psychosozialen Unterstützungsbedarfs sowie behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei Krebspatienten und Angehörigen
  • Sicherstellung der notwendigen psychoonkologischen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich

Zwei thematisch übergreifende Ziele im Handlungsfeld 2 – die qualitativ hochwertige Versorgung aller Krebskranken und die sektorenübergreifende, integrierte onkologische Versorgung (Ziele 4 und 7) – stellen übergeordnete Versorgungsaspekte dar, die alle Handlungsfelder des NKP betreffen.

Darüber hinaus wurde und wird das Querschnittsthema „Datensparsame einheitliche Tumordokumentation“ (ohne Zielformulierung) bearbeitet.

Im Jahr 2018 wurde zudem eine Querschnitts-Arbeitsgruppe zur „Qualität und Vernetzung“ eingerichtet. Die Arbeit dieser Arbeitsgruppe zielt bisher vor allem darauf ab, die bisher isoliert betrachteten Ziele 5 „Zertifizierung“, 6 „Onkologische Leitlinien“ und 8 „Klinische Krebsregister“ des Handlungsfeldes 2 des NKP übergreifend zu bearbeiten und die Weiterentwicklung der Vernetzung und Qualität in der onkologischen Versorgung voranzutreiben – im Sinne eines übergreifenden Qualitätszyklus.

Darüber hinaus befasst sich der NKP seit dem Jahr 2018 auch mit dem bedeutsamen Thema „Langzeitüberleben nach Krebs“ in einer eigenen Arbeitsgruppe.

Handlungsfeld 3: Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung

Ziel 10:

Alle Patienten erhalten einen fairen und schnellen Zugang zu nachweislich wirksamen innovativen Krebstherapien:

  • Förderung der klinischen Prüfung onkologischer Behandlung
  • Sicherung einer möglichst raschen Übertragung (Translation) neuer Therapieoptionen aus der Grundlagenforschung über klinische Studien in die Anwendung
  • Zeitnaher Nachweis der Wirksamkeit neuer Therapieoptionen unter Alltagsbedingungen
  • Zuverlässige anbieterunabhängige und zeitnahe Bewertung neuer Krebsarzneimittel nach der Zulassung
  • Sicherstellung einer evidenzbasierten und wirtschaftlichen Verordnungspraxis
  • Nachhaltige Sicherung der Finanzierbarkeit medizinisch notwendiger hochpreisiger Krebsarzneimittel

Vor möglichen weiteren Schritten im Handlungsfeld 3 sollen zunächst die Erfahrungen und Folgen aus dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) abgewartet werden.

Handlungsfeld 4: Stärkung der Patientenorientierung

Ziele 11a und 11b:

Es liegen für alle Krebspatienten und ihre Angehörigen niederschwellige, zielgruppengerechte und qualitätsgesicherte Informationsangebote (Ziel 11a) und qualitätsgesicherte Beratungs- und Hilfsangebote (Ziel 11b) vor:

  • Sicherung der Qualität und Seriosität der verfügbaren Informationsangebote (unter anderem durch evidenzbasierte Patienteninformationen)
  • Sicherung der Qualität und Seriosität der verfügbaren Beratungs- und Hilfsangebote
  • Bessere Vernetzung und Vereinheitlichung der vorhandenen Angebote für Krebspatienten und ihre Angehörigen unter Nutzung von qualitätsorientierten Versorgungsdaten
  • Schaffung niederschwelliger zielgruppengerechter Angebote zur besseren Steuerung/Lotsung des Krebspatienten/der Krebspatientin durch das Gesundheitssystem

Ziel 12a:

Alle in der onkologischen Versorgung tätigen Leistungserbringer verfügen über die notwendigen kommunikativen Fähigkeiten zu einem adäquaten Umgang mit Krebspatienten und ihren Angehörigen:

  • In der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsberufe wird die Vermittlung adäquater Kommunikationskompetenzen verbessert
  • Die Kommunikationsfähigkeiten werden im Rahmen der Qualitätssicherung laufend überprüft und trainiert

Ziel 12b:

Stärkung der Patientenkompetenz

Ziel 13:

Die Patientinnen und Patienten werden aktiv in die Entscheidung über medizinische Maßnahmen einbezogen:

  • Bereitstellung evidenzbasierter Patienteninformationen im Prozess der Behandlung zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
  • Praktizierung der partizipativen Entscheidungsfindung (Umsetzung der Verfahren des „shared decision making“)

Da die Themen Gesundheitskompetenz und Patientenorientierung sehr komplex sind, erfolgte eine enge Verknüpfung der Ziele 1, 11a, 11b, 12a, 12b und 13 des NKP. Seit 2018 hat sich daher eine Querschnitts-Arbeitsgruppe „Gesundheitskompetenz und Patientenorientierung in der Onkologie“ mit der Verzahnung der Empfehlungen aus den entsprechenden Ziele-Papieren befasst. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der „Roadmap 2020 – Informierte und partizipative Entscheidungsfindung“ sowie die Projektergebnisse aus dem Themenfeld Patientenorientierung des Förderschwerpunktes "Forschung im Nationalen Krebsplan" des Bundesministeriums für Gesundheit in die Beratungen eingeflossen. Außerdem erfolgte eine Abstimmung mit der im Juni 2017 gegründeten "Allianz für Gesundheitskompetenz" des Bundesministeriums für Gesundheit.

Stand: 17. April 2024
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