Selbstverwaltung , zum Ordnungsbegriff: Selbstverwaltung - 26. Januar 2010
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird in Deutschland durch eigenständige Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit umgesetzt.
Nach den Grundsätzen demokratischer Selbstverwaltung und Selbstverantwortung erfüllen die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Selbstverwaltung hat u.a. die gesetzliche Aufgabe, die Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Hierzu hat sie die Betriebsgesellschaft gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH gegründet.
