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Strukturierte Behandlungsprogramme , zum Ordnungsbegriff: Strukturierte Behandlungsprogramme - 26. Januar 2010

Fast 20 Prozent der Bundesbürger, so lauten Schätzungen, sind chronisch krank. Sie leiden zum Beispiel an Diabetes mellitus, koronarer Herzkrankheit, Asthma bronchiale oder chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen. Chronische Krankheiten erfordern eine gut abgestimmte kontinuierliche Behandlung und Betreuung. Dennoch gibt es gerade in diesem Bereich erhebliche Qualitätsmängel in der medizinischen Versorgung, darauf haben Experten immer wieder hingewiesen. Darum werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 2002 spezielle strukturierte Behandlungsprogramme (sog. Disease Management Programme, DMP) entwickelt. Sie beinhalten eine abgestimmte, koordinierte Versorgung über Sektorengrenzen hinweg auf Basis der besten verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz. Ebenso sind Schulungen, sowie eine begleitende Dokumentation, Qualitätssicherung und Evaluation verpflichtend vorgesehen.

Im Rahmen der Programme werden Behandlungsmethoden eingesetzt, die in wissenschaftlichen Studien auf Wirksamkeit, Sicherheit und Nutzen überprüft worden sind. Die Patienten erhalten damit eine Versorgung, die das Risiko von Folgeschäden und akuten Verschlechterungen der Krankheit soweit wie möglich verhindert und die Lebensqualität der Patienten verbessert. So sind für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 zum Beispiel strukturierte Behandlungs- und Schulungsprogramme und regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt in den Programmen vorgesehen.

Darüber hinaus profitiert die Patientin oder der Patient durch die in den Programmen geförderte Zusammenarbeit der Ärztinnen und Ärzte (Hausarzt, Facharzt oder Schwerpunktpraxis, Krankenhaus etc.). Im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen können auch Krankenhäuser ambulante Leistungen anbieten.

Grundlage der Behandlung ist ein differenzierter Therapieplan auf der Basis einer individuellen Bewertung des Krankheitszustandes der Patientin oder des Patienten. Hierzu tragen nicht zuletzt auch qualitativ gute Schulungsprogramme für Ärzte und Patienten bei, die auch die Patientin oder den Patienten dazu bewegen, aktiv an der Behandlung mitzuwirken.

Für die Patientinnen und Patienten eröffnen sich mit den strukturierten Behandlungsprogrammen Chancen, ihre Kompetenz für die eigene Gesundheit und den Umgang mit der Krankheit zu erhöhen. Sie werden über Diagnosen und therapeutische Schritte genau informiert und von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt von Anfang an in die Behandlungsentscheidungen mit einbezogen.

Die Anforderungen an die Programme werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Festlegung in einer Rechtsverordnung empfohlen. Die Details der inhaltlichen Anforderungen an die Programme werden dabei durch speziell eingerichtete Arbeitsgruppen erarbeitet, in denen jeweils ausgewiesene Fachexperten beteiligt werden. Damit dem G-BA die notwendigen Erkenntnisse für die strukturierten Behandlungsprogramme zur Verfügung stehen, erarbeitet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die hierzu erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen.

Die strukturierten Behandlungsprogramme sind als lernendes System gestaltet, denn der G-BA muss die Rahmenvorgaben der Programme regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Empfehlungen zur Aktualisierung vorlegen.

Die konkrete Ausgestaltung der Programme wird dann jeweils regional von den Krankenkassen mit Ärzten und anderen Leistungserbringern verhandelt und anschließend vom Bundesversicherungsamt (BVA) im Hinblick auf die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an die Programme überprüft und zugelassen. Sobald ein zugelassenes Programm angeboten wird, können sich die Patientinnen und Patienten bei den beteiligten Ärzten oder Krankenhäusern einschreiben.

Die strukturierten Behandlungsprogramme verknüpfen die nachhaltige Verbesserung der Behandlungsqualität mit einer langfristig auch wirtschaftlicheren Versorgung.

Inzwischen gibt es Programme für die Behandlung von sechs Krankheiten (Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) sowie Brustkrebs). Im Oktober 2009 waren insgesamt über 5,4 Millionen Patientinnen und Patienten in zugelassene Programme eingeschrieben. Die meisten Patientinnen und Patienten (über 2,8 Millionen) nehmen am Programm für Typ 2-Diabetes mellitus teil. Auch am Programm für koronare Herzkrankheit nehmen bereits über 1,3 Millionen Versicherte teil.

Für die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm müssen die Krankenkassen ihren Versicherten seit 1. April 2007 einen Wahltarif anbieten und können diese mit Zuzahlungsnachlässen oder Prämien verbinden.

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