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Tabak , zum Ordnungsbegriff: Drogenbeauftragte - 21. Mai 2008

Der Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. 33 Prozent der Erwachsenen in Deutschland rauchen. Das durchschnittliche Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum liegt bei etwa 13 Jahren. Jährlich sterben an den direkten Folgen des Rauchens etwa 140.000 Menschen. Hinzu kommen nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums rund 3.300 Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die durch die Folgen des Passivrauchens sterben. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens für die Gesellschaft werden auf 18,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im langfristigen Vergleich der Daten des Mikrozensus zum Rauchverhalten ist in der Erwachsenenbevölkerung nur ein geringfügiger Rückgang im Nikotinkonsum festzustellen. Dennoch findet ein merklicher gesellschaftlicher Bewusstseinswandel statt, so dass Nichtrauchen immer stärker zur sozialen Norm wird. mehr erfahren

Strategische Maßnahmen zur Tabakpolitik

Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die von der Bundesregierung mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgt werden. Dazu gehören Preiserhöhungen sowie Abgabeverbote von Zigaretten an Kinder und Jugendliche, Präventionskampagnen, Werbeeinschränkungen und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.
Aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes liegt der Gesundheitsschutz der Menschen sowohl beim Bund und als auch bei den Ländern.

Nichtraucherschutz

Bundesnichtraucherschutzgesetz

Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist zum 1. September 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr. Ferner sieht es eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor.

Nichtraucherschutzgesetz

Ländergesetze zum Nichtraucherschutz

Seit dem 1. Juli 2008 gelten in allen Bundesländern Nichtraucherschutzgesetze für den Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Länder und der Gaststätten. Nahezu alle Nichtraucherschutzgesetze sehen Ausnahmereglungen für Gaststätten vor. Sie ermöglichen es den Gastwirten, unter bestimmten Voraussetzungen Raucherräume einzurichten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.07.2008 die Ausgestaltung der bisherigen Ausnahmeregelungen für verfassungswidrig erklärt. Es hat Kriterien aufgestellt, wie Ausnahmeregelungen ausgestaltet sein müssen, damit Kleingastronomen, die keinen Raucherraum einrichten können, nicht wirtschaftlich benachteiligt werden. Gleichzeitig hat es ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch ein Rauchverbot ohne Ausnahmeregelungen verfassungsgemäß wäre. mehr erfahren Entscheidung BVerfG

Es zeichnet sich ab, dass die Bundesländer die vom Verfassungsgericht vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen für Einraumgaststätten aufgreifen.

Warnhinweise auf Tabakprodukten

Textliche Warnhinweise auf Tabakprodukten wurden in Deutschland bereits am 1. Oktober 2003 mit der Tabakprodukt-Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Kommission eingeführt. Seit 2003 besteht eine Empfehlung der Europäischen Kommission, die textlichen Warnhinweise um Bilder zu ergänzen. Eine am 14.11.2007 veröffentlichte deutsche Studie belegt die Wirksamkeit von bildgestützten Warnhinweisen. Dafür hat die Kommission einen Katalog von Bildern zu den 14 unterschiedlichen Warnhinweisen ausgesucht, auf ihre Wirkung evaluiert und diese 2004 vorgelegt. Fünf Jahre nach der Einführung werden diese von der Kommission jetzt evaluiert und aktualisiert. Die neuen Bilder und Texte werden Anfang 2010 vorliegen.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Jugendliche rauchen weniger

Die Raucherquote bei Jugendlichen in Deutschland sinkt weiter. Nach den neuesten Zahlen der Repräsentativerhebung "Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter jungen Menschen im Alter von 12-25 Jahren ist der Raucheranteil bei den Minderjährigen 2008 auf den niedrigsten Stand seit 1979 gesunken. mehr erfahren Studie BzgATabak (Langf.), Studie BzgA (Kurzf)

Studie "Elterliche Regeln für das Nichtrauchen ihrer Kinder"

Ziel der Studie war die Erprobung einer Elternintervention, die sich gezielt an nichtrauchende und rauchende Eltern von Schülern im Alter von 12-15 Jahren richtet. Unabhängig von ihrem eigenen Tabakkonsum sollten die Eltern zu einer "Anti-Raucher-Erziehung" gegenüber ihren Kindern motiviert werden. Endbericht

Tabakentwöhnung bei jugendlichen Raucherinnen und Rauchern

Rauchende Jugendliche sind nach nationalen und internationalen Leitlinien eine wichtige Zielgruppe für die Tabakentwöhnung. Kinder und Jugendliche sollen möglichst nicht mit dem Rauchen beginnen oder früh das Rauchen beenden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurde eine Expertise für eine risikogruppenspezifische Strategie zur Motivation und Behandlung von jugendlichen Rauchern erstellt. Demnach ist für ein umfassendes Versorgungskonzept ein multimodaler Ansatz mit verschiedenen Formaten (ärztliche Grundversorgung, Internet, Gruppenformat) auf vielen Ebenen (Schule, Gemeinde, Jugend- und Gesundheitseinrichtungen) und ausreichend langer Laufzeit notwendig.
Expertise

Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche

Das Abgabealter von Tabakwaren an Jugendliche wurde am 1. September 2007 mit in Kraft treten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens angehoben. Mit Auslauf der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfrist dürfen Tabakwaren nun auch in Automaten seit 1. Januar 2009 nur noch dann angeboten werden, wenn durch ständige Aufsicht oder technische Vorrichtungen sichergestellt ist, dass der Bezug von Zigaretten für Personen unter 18 Jahren an Zigarettenautomaten nicht möglich ist.

Werbeeinschränkungen

Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, dass Werbefilme für Tabakwaren und alkoholische Produkte im Kino bis 18 Uhr nicht gezeigt werden dürfen.

Rauchen in Film und Fernsehen hat Einfluss auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen

Das Rauchen in Film und Fernsehen hat Einfluss auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen. Das ist das Ergebnis der am 3. Juli 2007 veröffentlichten Studie "Rauchen in Film und Fernsehen- Wirkungen auf Kinder und Jugendliche".
Je mehr Rauchszenen ein Kind oder ein Jugendlicher in Filmen gesehen hat, desto höher die Wahrscheinlichkeit selbst mit dem Rauchen zu beginnen. Besonders das Rauchverhalten der Stars schafft für Kinder und Jugendliche einen verstärkten Anreiz zur Nachahmung.
Studie

"Die Rolle der Medien bei der Förderung und Reduzierung des Tabakkonsums"- Untersuchung aus den USA

Eine aktuelle Untersuchung des National Cancer Institutes aus den USA beleuchtet den Einfluß der Medien auf die Förderung und Reduzierung des Tabakkonsums. Die Übersetzung der Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse finden Sie hier

Gesundheits- und Suchtgefahren durch Wasserpfeifen

Das Rauchen von Wasserpfeifen, auch als Shisha oder Hubble-Bubble bezeichnet, ist unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen populär. Oft wird angenommen, der Konsum von Wasserpfeifen sei wesentlich weniger gesundheitsschädlich als das Rauchen von Zigaretten. Dies stimmt so aber wahrscheinlich nicht: Wasserpfeifen stellen keine harmlose Alternative zur Zigarette dar. Im Gegenteil es wird angenommen, dass die von Wasserpfeifenrauch ausgehende Gesundheits- und Suchtgefahr ähnlich hoch ist. Wegen der mangelnden Datenlage über die Auswirkungen von Wasserpfeifenrauch ist eine abschließende Risikoabschätzung derzeit noch nicht möglich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ausgewählte Fragen und Antworten zum Thema Wasserpfeifen zusammengestellt.

Fachtagungen

Jahrestagung der Drogenbeauftragten "Frauen und Rauchen - Neue Wege in der Prävention" am 13./14.Oktober 2008 in Berlin

Rund 22 % der Frauen rauchen, bei den jungen Frauen sind es sogar 38 %. Der Anteil der Raucherinnen mit niedriger Schulbildung oder von alleinerziehenden Müttern ist dabei besonders hoch. Die Zahl der Lungenkrebsfälle bei Frauen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Das ist die Konsequenz des gestiegenen Frauenanteils bei den Rauchern. Rauchen in der Schwangerschaft schädigt das ungeborene Kind und begünstigt Fehlgeburten. Es ist daher besonders wichtig, die Frauen mit den Angeboten der Tabakprävention zu erreichen. Ziel der Jahrestagung war es, neue Ansätze zu diskutieren und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. mehr erfahren

Präventionskampagnen und Projekte

"Rauchfrei"-Kampagne

"Rauchfrei" ist der Titel der nationalen Dachkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung des Nichtrauchens. Die Kampagne gliedert sich in zwei Schwerpunktbereiche und richtet sich mit spezifischen Maßnahmen und Angeboten zum einen an Erwachsene und zum anderen an Jugendliche.

Klasse 2000

Das Projekt zur Gesundheitsförderung "Klasse 2000" bietet an Grundschulen für die ersten bis vierten Klassen kontinuierlich Projekte zum Nichtrauchen an.

Modellprojekt "Netz Rauchfreier Krankenhäuser" und "rauchfrei plus"

In einem dreijährigen Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit wurde von 2005 bis 2008 der Aufbau eines
Netzes Rauchfreier Krankenhäuser in Deutschland gefördert. Aufbauend auf den geschaffenen Strukturen soll im Projekt "rauchfrei plus" das erarbeitete Konzept bis Ende 2010 auf weitere Gesundheitseinrichtungen unter Berücksichtigung der spezifischen Ziel- und Risikogruppen ausgeweitet werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist Schirmherrin des Netzes Rauchfreier Krankenhäuser. mehr erfahren

Wettbewerb "Be smart - don´t start"

Der Wettbewerb "Be smart - don´t start" wird im Schuljahr 2009/2010 zum dreizehnten Mal in Deutschland durchgeführt. Durch die Teilnahme bei "Be Smart - don´t start" soll Schülerinnen und Schülern ein Anreiz geben werden, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen. Er richtet sich daher besonders an die Klassen, in denen noch nicht geraucht wird oder nur wenige Schülerinnen und Schüler rauchen. mehr erfahren

Vertragsstaatenkonferenz der Tabakrahmenkonvention

Auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation 2007 wurde in Bangkok die Leitlinie zum Passivrauchen verabschiedet. Sie unterstreicht in ihren Grundsätzen die Notwendigkeit von gesetzlichen Vorgaben in den Vertragsstaaten für den vollständigen Schutz vor Belastungen durch Tabakrauch.
Tabakrahmenkonvention (dt.)
Leitlinien zu Artikel 5.3
Leitlinien zu Artikel 11
Leitlinien zu Artikel 13
Leitlinien zu Artikel 8

Auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation 2008 wurden in Durban (Südafrika) Leitlinien zur Umsetzung umfassender Tabakwerbeverbote, zur Verpackung und Etikettierung von Tabakerzeugnissen sowie der Unabhängigkeit der Gesundheitspolitik von den Interessen der Tabakindustrie verhandelt und verabschiedet. mehr erfahren

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