EU-Bescheinigung für Apotheker , zum Ordnungsbegriff: Heilberufe - 21. Mai 2008
Für eine Bescheinigung des BMG über die Entsprechung pharmazeutischer Ausbildung mit den Mindestanforderungen des Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG schicken Sie bitte folgende Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie:
Zeugnis über den
- Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung,
- Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung,
- Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung,
Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
Urkunde über die Approbation als Apotheker
bzw. die Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. die zum Zeitpunkt Ihrer Ausbildung galten,
an das
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 113
11055 Berlin
Ferner bitte ich Sie um Mitteilung, welche Studienzeiten Sie im Ausland abgeleistet haben, bzw. um Mitteilung, dass keine Studienzeiten im Ausland abgeleistet worden sind.
Falls Ihre Unterlagen nach Eheschließung oder wegen anderweitiger Namensänderung unter-schiedliche Familiennamen ausweisen, bitte ich noch um Zusendung einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Heiratsurkunde, eines Auszuges aus dem Familienbuch oder ggf. eines sonstigen Nachweises.
Die Bescheinigung wird ausschließlich in Deutsch ausgestellt.
Ansprechpartnerinnen:
Frau Kiehl Tel.: 030 20640 – 3764
Frau Kraz Tel.: 030 20640 – 1710
Frau Kiehl und Frau Kraz sind auch per E-Mail unter 113@bmg.bund.de zu erreichen.
Faxanfragen können unter 01888/441 4848 (030 20640 4848) gesendet werden.
Informationen:
Sollten Sie auf die vom Bund ausgestellte Bescheinigung eine Apostille benötigen, wenden Sie sich bitte an das:
Bundesverwaltungsamt
Ref. II B4.2.1, Apostillen
Frau Jensen oder Herrn Schley (Tel.: 01888 3584024 – 4025)
in 50933 Köln, Eupener Str. 125, Zimmer A 024.
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