Gesundheitsreform 2007 im Überblick , zum Ordnungsbegriff: Gesundheitsreform - 23. Dezember 2009
- Gezielter Ausbau von Leistungen, wo dies notwendig ist
- Wettbewerb, der vor allem den Versicherten nützt
- Unnötige Bürokratie wird abgebaut
- Eine einheitliche Finanzierung
Die Gesundheitsreform 2007 hat den Weg zur neuen Gesundheitsversicherung bereitet. Damit besteht erstmals in der deutschen Sozialgeschichte für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein.
Denn die möglichen Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können den Einzelnen schnell überfordern. Dem beugt die neue Gesundheitsversicherung vor. Jede und jeder wird damit die notwendige medizinische Behandlung erhalten.
Gezielter Ausbau von Leistungen, wo dies notwendig ist
Die Gesundheitsreform 2007 ist seit vielen Jahren die erste Reform, durch die keine Zuzahlungen erhöht oder Leistungen ausgeschlossen wurden. Mit der neuen Gesundheitsversicherung wurden Leistungen zielgenau dort ausgebaut, wo es notwendig ist.
Zum Beispiel:
- Um Patientinnen und Patienten, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden, eine optimale Versorgung zu ermöglichen, können Krankenhäuser auch die ambulante Behandlung übernehmen.
- Damit sterbende und schwerstkranke Menschen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen, wird ihre Behandlung und Betreuung deutlich verbessert.
- Rehabilitationsmaßnahmen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Das hilft vor allem älteren Menschen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht gleich in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, sondern bessere Möglichkeiten haben, auch weiterhin zu Hause leben zu können.
- Auch Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, haben jetzt einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege.
- Notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Über die Kostenübernahme konnten die Krankenkassen zuvor nach eigenem Ermessen entscheiden.
- Um den Schutz vor Infektionskrankheiten zu stärken, erhalten die Versicherten einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss die Einzelheiten zu den Leistungen der Krankenkassen. Über diesen für alle Versicherten bestehenden Anspruch hinaus können die Krankenkassen weitere Impfungen für ihre Versicherten übernehmen, insbesondere Impfungen für private Auslandsreisen.
Wettbewerb, der vor allem den Versicherten nützt
Mit der Gesundheitsreform wird der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen verstärkt. Die Kassen haben zahlreiche neue Möglichkeiten in ihrer Vertrags- und Tarifgestaltung, um Kosten zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. In der neuen Gesundheitsversicherung orientieren sich die Krankenkassen viel stärker an den Wünschen und Bedürfnissen der Versicherten. Für die Versicherten bedeutet dies vor allem mehr Wahlfreiheit – zwischen unterschiedlichen Versorgungsformen und zwischen unterschiedlichen Tarifen.
So kann jeder die Krankenkasse wählen, die zu seinen eigenen Bedürfnissen passt.
Änderungen betreffen auch die privaten Krankenversicherung. Dazu gehören vor allem die Einführung eines günstigen Basistarifs sowie die Übertragung von Alterungsrückstellungen bei einem Versicherungswechsel. Dies war zuvor nicht möglich.
Unnötige Bürokratie wird abgebaut
Die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung muss das oberste Ziel der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sein. Mehr Wettbewerb muss deshalb mit weniger Bürokratie einhergehen. Der überbordende Verwaltungsaufwand hemmt eine zielgerichtete, gute Gesundheitsversorgung.
Deshalb wird im gesamten System Bürokratie gezielt abgebaut:
- Statt bisher sieben gibt es nun nur noch eine Dachorganisation der gesetzlichen Krankenkassen, den sogenannten „Spitzenverband Bund“.
Alle Krankenkassen können mit einer oder mehreren anderen Kassen fusionieren, um ihre Marktstellung zu verbessern.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird straffer organisiert, seine Entscheidungen beschleunigt. Der medizinische Fortschritt steht den Versicherten dadurch zeitnäher zur Verfügung.
Eine einheitliche Finanzierung
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 1. Januar 2009 umgestellt. Auch das ist ein Bestandteil der Gesundheitsreform. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Das bedeutet: Alle Krankenkassen verlangen einen einheitlichen prozentualen Beitragssatz. Dieser wird von der Bundesregierung festgelegt. Neben den Beitragsgeldern fließen auch in wachsendem Umfang Steuergelder in den Fonds. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen die Finanzmittel, die zur Versorgung ihrer Versicherten notwendig sind.
Hierbei wird die unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kränkeren Versicherten erhalten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.
