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Sachverständigenrat , zum Ordnungsbegriff: Sachverständigenrat - 26. Januar 2010

Aufgabe des Sachverständigenrates

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen und in diesem Rahmen - unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven - Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen zu entwickeln, Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorzulegen sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates ist § 142 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie ein Errichtungserlass.

Der Sachverständigenrat hat zuletzt am 30.06.2009 der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin sein aktuelles Sondergutachten mit dem Titel „Koordination und Integration - Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ übergeben.

Gutachten

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt. Bisher sind 16 Gutachten erschienen. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen wurden von der Gesundheitspolitik aufgegriffen. Hierzu gehören Maßnahmen wie die Kassenwahlfreiheit, der Risikostrukturausgleich, die Nutzen-Kosten-Bewertung als „vierte Hürde“ in der Arzneimittelzulassung, die Förderung der ambulanten Pflege durch Steigerung der Leistungsstufen und Dynamisierung der Leistungen, die Verbesserung der Versorgung dementer Menschen oder der Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Mit seinem jüngsten Gutachten 2009 kam der Sachverständigenrat dem Auftrag der damaligen Bundesministerin für Gesundheit nach, ein Sondergutachten zum Thema „Generationenspezifische Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ zu erstellen. Darin beschäftigt sich der Rat mit den speziellen Anforderungen, die die verschiedenen Altersstufen (Kinder und Jugendliche, Übergangsphase vom Jugend- ins Erwachsenenalter, ältere und alte Menschen) an die Versorgung stellen. Es benennt bestehende Koordinationsdefizite in der Gesundheitsversorgung und empfiehlt, durch Maßnahmen der Verbesserung der Koordination der Berufsgruppen und der Integration der Leistungssektoren im Gesundheitswesen den zukünftigen Aufgaben einer generationenspezifischen Gesundheitsversorgung gerecht zu werden.

Geschichte des Sachverständigenrates

Der Sachverständigenrat wurde 1985 als "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" eingesetzt, um die damals bestehende Konzertierte Aktion, ein Gremium aus Vertretern der an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Verbände, Organisationen und öffentlichen Institutionen, in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihr neue Impulse zu verleihen. Berufen wurde der Sachverständigenrat erstmals am 19. Dezember 1985 durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dessen Ressort seinerzeit auch den Gesundheitsbereich umfasste, unter Beteiligung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Seit 1991 werden die Mitglieder des Rates von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Gesundheit für eine begrenzte Dauer berufen. Das Gremium umfasst sieben Mitglieder und ist interdisziplinär, insbesondere aus den Bereichen Medizin, Ökonomie und Sozialwissenschaften, besetzt.

Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 und der damit verbundenen Auflösung der Konzertierten Aktion wurde der "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" umbenannt in "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen". Die Amtszeit des letzten, von der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Oktober 2007 berufenen Rates endete am 30. September 2009. Die Berufung eines neuen Rates steht derzeit an.

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