Apotheke , zum Ordnungsbegriff: Apotheke - 30. Dezember 2009
Allgemeine Information
In Apotheken werden Medikamente abgegeben, geprüft und teilweise auch hergestellt. In guten Apotheken wird Beratung groß geschrieben. Das bedeutet, Sie beispielsweise darüber zu informieren, welche rezeptfreien Arzneimittel empfehlenswert sind, wie ein Arzneimittel eingenommen werden muss und welche Medikamente zueinander passen. Ebenso sollten Sie auf preisgünstigere, wirkstoffgleiche Arzneimittel aufmerksam gemacht werden. So können Sie bei Zuzahlungen sparen.
Fremdbesitzverbot
Apothekerinnen und Apotheker, die in Deutschland eine öffentliche Apotheke betreiben wollen, müssen diese persönlich und eigenverantwortlich leiten. Der Fremdbesitz, z.B. durch Unternehmen, ist laut Apothekengesetz nicht gestattet, weil mit der Ware Arzneimittel besondere Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier verbunden sind und der Apotheker deshalb die Verantwortung für den gesamten Betrieb selbst übernehmen muss. Diese Verantwortung kann er nur dann übernehmen, wenn er persönlich diesen Betrieb leitet und durch seine Anwesenheit vor Ort das ordnungsgemäße Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren und beeinflussen kann.
Mehrbesitzverbot
Einzelne Apothekerinnen und Apotheker dürfen neben ihrer Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken betreiben. Im Sinne der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung und der Interessen der Verbraucher müssen das Personal und die Ausstattung der Filialapotheken einer üblichen öffentlichen Apotheke entsprechen. Das heißt, es muss immer ein verantwortlicher, angestellter Apotheker anwesend sein, und die Apotheke muss vollständig nach den entsprechenden rechtlichen Vorschriften ausgerüstet sein.
Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es keine qualitativen Unterschiede, egal ob sie von einer Hauptapotheke oder einer Filialapotheke versorgt werden. Die Apotheken dürfen räumlich nicht zu weit voneinander entfernt sein, damit der für alle Apotheken verantwortliche Apotheker als Betreiber auch ordnungsgemäß im Sinne der Arzneimittelsicherheit, des Verbraucherschutzes und der Versorgungssicherheit seinen Aufsichtspflichten nachkommen kann.

