Pflegeberatung , zum Ordnungsbegriff: Pflegeberatung - 20. Januar 2010
- Beratung zu Hause
- Probleme mit der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater
- Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese werden in aller Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen sein, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen. Aber auch die Übertragung der Beratungsaufgabe auf Dritte ist möglich.
In den Pflegestützpunkten werden sich die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Sorgen und Fragen von Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen annehmen, über das vorhandene Leistungsangebot beraten und die Betroffenen persönlich begleiten. Sofern Pflegestützpunkte eingerichtet sind, müssen Pflegeberaterinnen und -berater dort angesiedelt werden. Die Pflegekassen müssen Sie, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, darüber informieren, wo sich der nächste Pflegestützpunkt befindet und welche Pflegeberaterin oder welcher Pflegeberater für Sie erreichbar ist.
Beratung zu Hause
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beraten Sie nicht nur in den Pflegestützpunkten, sondern auch daheim. Grundsätzlich ist es das Ziel, das Zusammenwirken aller Kräfte im ambulanten Bereich zu verbessern. Je besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die kostenintensive vollstationäre Versorgung zurückgeht.
Probleme mit der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater
Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig. Es ist selbstverständlich, dass Ihnen keine bestimmte Beratungsperson aufgezwungen oder vorgeschrieben werden kann. Kommen Sie mit ihrer Pflegeberaterin oder Ihrem Pflegeberater nicht zurecht, sind klärende Gespräche in den Pflegestützpunkten eine Möglichkeit, eventuelle Missverständnisse zu beseitigen. Sie können sich auch an Ihre Pflegekasse wenden um Abhilfe zu schaffen. Welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen, steht Ihnen frei. Es gibt keine Vorschriften und keinen Zwang, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt aufzusuchen. Von daher bestehen auch keine Bedenken, einen Pflegestützpunkt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen.
Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
Die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung setzt entsprechend qualifiziertes Personal voraus. Als Erstausbildungen kommen, neben einer Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte oder einem Studium der Sozialarbeit, vor allem Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz oder nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege in Betracht. Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung oder im Studium erworbenen Grundqualifikationen müssen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen sowie ein Pflegepraktikum nachweisen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat am 29. August 2008 Empfehlungen sowohl zur Anzahl als auch zur Qualifikation der zukünftigen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater abgeben.
