Heilberufsausweis , zum Ordnungsbegriff: Heilberufsausweis - 19. Juni 2008
Der elektronische Heilberufsausweis – in Fachkreisen auch Health Professional Card (HPC) genannt – ist ein zentraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der elektronischen Gesundheitskarte. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufler sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf die medizinischen Daten der elektronischen Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis zu identifizieren. Auch andere im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen können zukünftig über entsprechende Ausweise verfügen, soweit sie für ihre Arbeit Zugriff auf Teile der Gesundheitskarte benötigen und dazu berechtigt sind.
