Heim , zum Ordnungsbegriff: Heim - 19. Januar 2010
Es gibt verschiedene Arten von Heimen:
- In Altenwohnheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche, haben aber auch die Gelegenheit, die Mahlzeiten in Gesellschaft der anderen zu sich zu nehmen.
- Altenheime sind darauf ausgerichtet, alten Menschen, die nicht mehr eigenständig in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung zu gewährleisten. Bewohnerinnen und Bewohner leben auch hier oft in abgeschlossenen kleinen Wohnungen oder Appartements.
- In Pflegeheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern; die früher üblichen Mehrbettzimmer sind heute seltener. Eine umfassende Versorgung und Betreuung ist gewährleistet. Das betrifft sowohl die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung als auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
In den meisten Einrichtungen findet man heutzutage eine Kombination der drei traditionellen Heimtypen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim.
Vergütung von Pflegeheimen
Bei den Verhandlungen zwischen einer Pflegeeinrichtung und Kostenträgern über die Pflegesätze ist der Vergleich mit anderen Pflegeeinrichtungen möglich, wenn die Vertragsparteien dies wollen. Voraussetzung: Die zum Vergleich herangezogenen Einrichtungen müssen in Art und Größe sowie hinsichtlich der vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmale gleichartig sein. Im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen ist neben Art, Inhalt und Umfang der Leistungen insbesondere auch die individuell von der Einrichtung benötigte Personalausstattung zu vereinbaren. Nicht nur die Höhe des Pflegesatzes wird bei den Verhandlungen über die stationäre Versorgung gemeinsam festgelegt, sondern auch die zu erbringende Leistung und deren Qualitätsmerkmale. Für anerkannte Härten können Zuschläge zu den Pflegesätzen der Pflegeklasse 3 vereinbart werden.
Die Träger der Pflegeeinrichtungen können darüber hinaus für ihre örtlich und organisatorisch miteinander verbundenen Einrichtungen - zum Beispiel ein Pflegedienst, eine Tagespflegeeinrichtung und ein Pflegeheim - einen Gesamtversorgungsvertrag abschließen, der es ihnen ermöglicht, etwa in der Aufbauphase einer neuen Einrichtung oder bei Belastungsspitzen, Personal flexibler als bisher einzusetzen.
