Für eine Bescheinigung des BMG über die Entsprechung ärztlicher bzw. zahnärztlicher Ausbildungen mit den Mindestanforderungen nach Artikel 24 der RL 2005/36/EG der (RL 93/16/EWG) bzw. Artikel 34 der RL 2005/36/EG (78/687/EWG) sind folgende Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie:
für Ärzte
1. Zeugnis über die Ärztliche Vorprüfung,
2. Zeugnis über den
- Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung,
- Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung,
- Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung,
3. Bestätigung über die Ableistung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum
4. Urkunde über die Approbation als Arzt
5. bzw. die Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. die zum Zeitpunkt Ihrer
Ausbildung galten.
für Zahnärzte
- Zeugnis über die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
- Zeugnis über die zahnärztliche Vorprüfung
- Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
- Urkunde über die Approbation als Zahnarzt
- bzw. die Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. die zum Zeitpunkt Ihrer Ausbildung galten,
an das
Bundesministerium für Gesundheit
z.H. Frau Schenk
11055 Berlin
zu senden
Ferner bitte ich Sie um Mitteilung, welche Studienzeiten Sie im Ausland abgeleistet haben, bzw. um Mitteilung, dass keine Studienzeiten im Ausland abgeleistet worden sind.
Falls Ihre Unterlagen aus Gründen einer Eheschließung oder anderweitiger Namensänderung unterschiedliche Familiennamen ausweisen, bitte ich noch um Zusendung einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Heiratsurkunde, eines Auszuges aus dem Familienbuch oder ggf. eines sonstigen Nachweises.
Frau Schenk ist telefonisch unter 01888/4413156 (030 206403156) oder per E-Mail unter Heike.Schenk@bmg.bund.de zu erreichen.
Faxanfragen können unter 030 206404975 gesendet werden.
Informationen:
Hinsichtlich der Bestätigung der Konformität Ihrer Weiterbildung zum Facharzt mit dem EG-Recht wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesärztekammer.
Sollten Sie auf die vom Bund ausgestellte Bescheinigung eine Apostille benötigen, müssten Sie sich an das Bundesverwaltungsamt Ref. II B 4, Apostillen (Tel. 022899 3584100) in 50728 Köln, wenden.
Das Certificate of Good Standing erhalten Sie in der Regel von der Landesgesundheitsbehörde.
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