Zahngesundheit ist ein wichtiger Faktor für das menschliche Wohlbefinden. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind ein nicht wegzudenkender Teil unseres qualitativ hochwertigen Gesundheitssystems. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und dazu gehört auch eine möglichst aktuelle Abrechnungsgrundlage.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde zuletzt im Jahre 1988 angepasst. Das Bundeskabinett hat deshalb am 21. September 2011 die Erste Verordnung zur Änderung der GOZ beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates hat das Bundeskabinett am 16. November 2011 diese Verordnung, mit den sich aus dem Beschluss des Bundesrates vom 4. November 2011 ergebenden Ergänzungen, beschlossen.
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen. Für gesetzlich Krankenversicherte greift die Verordnung nur bei der Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Mit der Novelle werden u.a. häufig erbrachte zahnärztliche Leistungen (z.B. Kunststofffüllungen und die sog. professionelle Zahnreinigung) in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen. Auf Vorschlag des Bundesrates wird ab dem 1. Juli 2012 eine einheitliche Gestaltung der Rechnung vorgegeben. Dies dient der Vereinfachung der Bearbeitung von Erstattungsanträgen und liegt damit auch im Interesse der Versicherten bzw. der Beihilfeberechtigten.
Mit der Verordnung ist ein Honorarzuwachs von rund 345 Millionen Euro verbunden. Die Verordnung wird zum 01. Januar 2012 in Kraft treten.
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