Glossarbegriff

Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen. Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs im Sinne der Härtefallregelungen ist Voraussetzung, dass die Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist.

Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen. oder - die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann.

Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes hier tätig werden müssen. Zusätzlich muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.

Nach oben

Weitere Informationen zum Thema

Glossarbegriff - 14. April 2011

Pflegestufen

Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I,II oder III) zugeordnet. Je nach Pflegestufe …

Mehr erfahren
Glossarbegriff - 27. Juni 2011

Leistungen für Demenzkranke

In Deutschland leben heute rund 1,1 Mio. Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Bis zum …

Mehr erfahren
Publikation - 01. Mai 2009

Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des …

Der Beirat nimmt in dem Bericht Stellung zu Umsetzungsperspektiven des neuen Begriffs …

Mehr erfahren
Pressemitteilung - 28. März 2012

Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der …

Berlin, 28. März 2012 Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur …

Mehr erfahren

Service

Publikationen

Gesetze und Verordnungen

Das Gesetz zur "Änderung des Infektionsschutzgesetzes" hat den Bundesrat passiert.

Weitere Informationen Alle Gesetze im Überblick

Themen von A-Z

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe zur Gesundheitspolitik

Zur Themenübersicht

Kontakt und Service

Hier finden Sie die verschiedenen Serviceangebote des BMG

Alle Services im Überblick

Übersicht wichtiger Links

Fußleiste

© 2012 Bundesministerium für Gesundheit
Zum Seitenanfang