Qualitätsbericht für den Zeitraum 2008 bis 2010 veröffentlicht
Das Trinkwasser aus den ca 2.360 berichtspflichtigen Wasserversorgungen in Deutschland hat eine sehr gute Qualität. Zu diesem Schluss kommt der dritte Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von "Wasser für den menschlichen Gebrauch" (Trinkwasser), der die Jahre 2008 bis 2010 betrachtet.
Die betrachteten großen zentralen Wasserwerke geben im Durchschnitt mehr als 1.000 Kubikmeter (m³) Wasser am Tag ab bzw. versorgen mehr als 5.000 Personen. Zusammen verteilen diese Anlagen etwa vier Milliarden m³ Trinkwasser pro Jahr an ca. 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung.
Die Ergebnisse der Trinkwasserüberwachung belegen, dass bei den meisten mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparametern zu über 99 % die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) eingehalten und die Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die Grenzwertüberschreitungen in ein bis drei Prozent der Überwachungsmessungen stellen Ausnahmefälle dar. Sie traten bei einzelnen Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln auf und betrafen coliforme Bakterien bei in Wasserwerken und im Rohrnetz gezogenen Proben. Beim Endverbraucher am "Zapfhahn" waren hingegen auch bei diesen Parametern über 99 % aller Trinkwasserproben nicht zu beanstanden.
Was bedeuten Grenzwertüberschreitungen?
Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen.
Was passiert bei Grenzwertüberschreitungen?
Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen.
Inhalte der Trinkwasserverordnung
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Zugleich kommt es für häusliche Zwecke - wie Körperreinigung, Wäschewaschen oder Toilettenspülung – zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es „rein und genusstauglich“ ist.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) regelt ferner die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten sind.
Rechtlicher Rahmen, aktuelle Fassung und Zitierweise der Trinkwasserverordnung
Die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001)“ vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) wurde zuletzt durch die „Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ vom 3. Mai 2011 (BGBl. I S. 748, ber. S. 2062) geändert. Im Bundesgesetzblatt wurde außerdem der Wortlaut der Trinkwasserverordnung in der vom 1. November 2011 an geltenden Fassung bekannt gemacht (BGBl. I S. 2370).
Wenn es um die Trinkwasserverordnung in der jeweils geltenden Fassung geht, kann zwischen der Kurzbezeichnung und der Abkürzung gewählt werden. Diese haben sich auch durch die jüngste Verordnungsänderung nicht geändert. Die Kurzbezeichnung lautet "Trinkwasserverordnung",
die Abkürzung (sollte bei erstmaliger Verwendung im Text erklärt werden) lautet "TrinkwV 2001".
Wenn es darauf ankommt, die Trinkwasserverordnung in einer bestimmten Fassung zu bezeichnen, so ist z. B. das Vollzitat geeignet.
Für die aktuell geltende Fassung gilt:
- "Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2370)"
oder auch
- "Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung"
Für die vorangegangene Fassung gilt:
- "Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)"
oder auch
- "Trinkwasserverordnung in der bis zum 31. Oktober 2011 geltenden Fassung"
Davon abweichende, d.h. nicht amtliche Bezeichnungen sollten grundsätzlich vermieden werden.
Fachliche Zuständigkeit in Deutschland
Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. Das für Trinkwasser verantwortliche Ministerium ist in Deutschland das BMG. Die fachliche Zuarbeit erfolgt durch das UBA. Dessen Zuständigkeit ergibt sich aus der Fachaufsicht des BMG über die Abteilung "Trink- und Badebeckenwasserhygiene" des UBA.
Der Bericht basiert auf Messungen in allen 2.624 großen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland. Diese geben im Durchschnitt mehr als 1.000 Kubikmeter (m³) Wasser am Tag ab bzw. versorgen mehr als 5.000 Personen. Zusammen verteilen diese Anlagen rund 4,5 Milliarden m³ Trinkwasser pro Jahr und beliefern damit 65,5 Millionen Menschen, also 80 Prozent der deutschen Bevölkerung.
Den dritten Bericht des BMG und des UBA an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland lesen Sie hier.
Der zweite Bericht des BMG und des UBA über die Trinkwasserqualität in Deutschland steht unter www.umweltbundesamt.de zur Verfügung.
Den ersten Bericht des BMG und UBA an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Trinkwasserqualität in Deutschland (Berichtszeitraum 2002 – 2004) finden Sie hier.
Über die Informationen im Bericht hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Wasserversorger über die Trinkwasserbeschaffenheit in ihrem Versorgungsgebiet informieren.
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