Glossarbegriff

Zuweisung gegen Entgelt

Die gegenseitige Überweisung von Patienten gegen Entgelt ist verboten. In diesem Zusammenhang stellt das GKV-Versorgungsstrukturgesetz auch klar, dass die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft nicht zur Verschleierung einer unzulässigen Zusammenarbeit zwischen Ärzten erlaubt ist. Spezielle Regelungen zur Verhinderung unzulässiger Praktiken gelten für die Hilfsmittelversorgung, die – soweit erforderlich – auch auf die Heilmittelversorgung ausgedehnt werden.

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GKV-Versorgungsstrukturgesetz

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