Flexible Praxismodelle wie Zweigpraxen sollen helfen, die ärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten zu verbessern. Seit 2007 haben niedergelassene Vertragsärzte das Recht, Zweigpraxen zu eröffnen, wenn dadurch die Versorgung der Patienten in der ursprünglichen Praxis nicht gefährdet wird und die Versorgung der Patienten an den Orten der Zweigpraxen sich dadurch verbessert.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird es im Zuge des Ausbaus mobiler Versorgungskonzepte Ärzten leichter gemacht, Zweipraxen zu unterhalten. Es wird klargestellt, dass bei der Entscheidung über die Genehmigung einer Zweigpraxis z. B. nicht schematisch auf die Entfernung zwischen dem Vertragsarztsitz und der Zweigpraxis oder auf die erforderliche Fahrtzeit abzustellen ist. Die Versorgungsverbesserungen am neuen Tätigkeitsort werden damit stärker ins Verhältnis zu etwaigen Versorgungsbeeinträchtigungen am Vertragsarztsitz gestellt.
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