Glossarbegriff

Gesundheitsfonds

Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet. So gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahresbeginn 2009 bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, der von allen Krankenkassen verlangt wird. Die Beiträge werden von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds.

Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versicherten plus alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt.

Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Darüber hinaus erhalten sie weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen standardisierten Ausgaben (zum Beispiel Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen). Die Einkommen, die die Mitglieder der einzelnen Krankenkassen erzielen, spielen bei den Finanzzuweisungen keine Rolle mehr.

Erhält eine Krankenkasse Zuweisungen, die ihren eigenen Finanzbedarf überschreiten, so kann sie an ihre Mitglieder Prämien auszahlen, soweit sie über eine ausreichende Finanzreserve verfügt.

Einen über die Zuweisungen hinausgehenden zusätzlichen Finanzbedarf müssen die Krankenkassen zunächst durch wirtschaftlicheres Verhalten und - soweit dies nicht ausreicht - durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen decken.
Die Versicherten können der Zahlung eines Zusatzbeitrags durch Wechsel zu einer anderen Krankenkasse entgehen.

Nach oben

Weitere Informationen zum Thema

Artikel - 11. Juli 2011

Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Finanzierung der GKV allgemein Die GKV finanziert sich durch Beiträge und …

Mehr erfahren
Gesundheit - 01. April 2008

Gutachten zur Umsetzung und empirischen Abschätzung der …

Um unverhältnismäßige Belastungssprünge mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum …

Mehr erfahren
Artikel - 11. Juli 2011

Morbidität

Der Begriff Morbidität leitet sich von morbidus ab, dem lateinischen Wort für krank. Im Kontext der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielt …

Mehr erfahren
Pressemitteilung - 10. März 2010

Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung im …

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den jetzt vorliegenden vorläufigen …

Mehr erfahren

Service

Publikationen

Gesetze und Verordnungen

Das Gesetz zur "Änderung des Infektionsschutzgesetzes" hat den Bundesrat passiert.

Weitere Informationen Alle Gesetze im Überblick

Themen von A-Z

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe zur Gesundheitspolitik

Zur Themenübersicht

GP-Newsletter

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Newsletterservices und die Vierteljahresschrift des BMG kostenlos zu abonnieren.

Weitere Informationen

Übersicht wichtiger Links

Fußleiste

© 2012 Bundesministerium für Gesundheit
Zum Seitenanfang