Wettbewerb

Wettbewerb im Gesundheitswesen

Ziel der christlich-liberalen Regierungskoalition ist es, den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu stärken, denn mehr Wettbewerb nützt den Patientinnen und Patienten. Sie erhalten so eine größere Wahlfreiheit und am Ende eine bessere Behandlung. Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen steht für eine bessere medizinische Qualität, mehr Effizienz, geringere Kosten sowie weniger Bürokratie. Um dies zu erreichen muss sich der Wettbewerbsgedanke in allen Bereichen des Gesundheitswesens stärker durchsetzen: zwischen den Krankenkassen, zwischen den Anbietern medizinischer Leistungen und im Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern - insbesondere zu Ärzten und Krankenhäusern.

In einem gesunden und wettbewerblichen Krankenkassensystem konkurrieren die gesetzlichen Krankenkassen darum, wer seinen Versicherten das beste Angebot zum bestmöglichen Preis machen kann. Bisher war der Wettbewerb im System der gesetzlichen Krankenkassen sehr beschränkt. Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz), das im November 2010 vom Bundestag verabschiedet wurde und am 1. Januar 2011 in Kraft trat, hat die christlich-liberale Bundesregierung wieder mehr notwendigen Wettbewerb eingeführt.

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurden insbesondere die bereits existierenden Zusatzbeiträge weiterentwickelt, um damit die Beitragsautonomie und den Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag macht die Kassen für die Mitglieder vergleichbar und setzt mehr Impulse für einen Wettbewerb zwischen den Kassen um bessere Preise und bessere Leistungen. So haben die Kassen ein noch größeres Interesse daran, eine kostengünstige Versorgung anzubieten und dafür gute Verträge mit den Leistungserbringern zu schließen und innovative Versorgungsangebote zu machen. Davon profitieren die Versicherten und das System insgesamt. Auf diese Weise wird ein stärkerer und zugleich fairer Wettbewerb zwischen den Krankenkassen geschaffen

Darüber hinaus müssen sich Krankenkassen, die im Wettbewerb bestehen wollen, im neuen System auch neuen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit ihrer Strukturen und Verwaltungsabläufe stellen. Um für möglichst viele Versicherte attraktiv zu sein, müssen sie sich also bemühen, gleichzeitig gute Qualität und guten Service anzubieten.

Damit die nach wie vor bestehende unterschiedliche Versichertenstruktur (Alter, Geschlecht, Anzahl der beitragsfrei Mitversicherten) zwischen unterschiedlichen Kassen und damit der unterschiedliche finanzielle Aufwand nicht zu Wettbewerbsnachteilen oder -vorteilen führt, gibt es einen finanziellen Ausgleich zwischen den Kassen. Der so genannte Risikostrukturausgleich (RSA) sorgt dafür, dass für die Kassen weitgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden.

Die Schaffung von mehr Wettbewerb auf der Einnahmenseite war nur ein erster Schritt. Mit weiteren Reformen zielt die Bundesregierung darauf, noch mehr Wettbewerb, mehr Freiheit für den Einzelnen und weniger Bürokratie umzusetzen. So hat sie die Möglichkeit der Kostenerstattung für GKV-Versicherte bereits mit dem GKV-Finanzierungsgesetz gestärkt. Kostenerstattung bietet den Versicherten im Vergleich zum Sachleistungsprinzip mehr Transparenz über die von den Ärzten erbrachten Leistungen. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die Bundesregierung zudem zum 1.1.2012 die Möglichkeit der Kassen, sich über unterschiedliche Satzungsleistungen wettbewerblich zu differenzieren, deutlich ausgeweitet. Die Versicherten haben so die Wahl, auf Basis des einheitlichen Leistungskatalogs der GKV zwischen verschiedenen, darüber hinausgehenden Angeboten unterschiedlicher Krankenkassen frei auszuwählen. Im Rahmen der Präventionsstrategie will sie u.a.Gruppentarife der einzelnen Krankenkassen mit Beschäftigtengruppen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ermöglichen, um den Wettbewerb der Krankenkassen um maßgeschneiderte Angebote und zusätzliche Leistungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu fördern.

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