Interview von Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler für die Zeitschrift "Psychotherapie aktuell"
Frage "Psychotherapie aktuell":
Sehr geehrter Herr Minister, seit Jahren registrieren die Krankenkassen übereinstimmend die Zunahme psychischer Krankheiten und die damit verbundenen Kosten, insbesondere durch lange Arbeitsunfähigkeitszeiten und Frühverentungen. Nach Meinung des Sachverständigenrates ist das deutsche Gesundheitswesen noch zu sehr auf die Behandlung somatischer Krankheiten hin orientiert und die Selbstverwaltung hat noch keine Antworten. Müssen hier Politik und Selbstverwaltung nicht neue Wege beschreiten, um die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten zu verbessern?
Antwort BM Rösler: Ja, es ist richtig, dass psychische Erkrankungen in den letzten Jahren mit zunehmender Häufigkeit diagnostiziert werden. Die Diskussion in der Fachwelt über die möglichen Gründe halten an. Für viele der in Rede stehenden psychischen Erkrankungen ist bislang unklar, ob sie tatsächlich häufiger auftreten oder ob sie aufgrund einer erhöhten Sensibilität und einer stetig sich verbessernden Diagnose- und Behandlungskompetenz von Ärzten und Psychotherapeuten besser erkannt und frühzeitiger behandelt werden. Bereits heute haben wir eine im internationalen Vergleich sehr gute Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dazu haben der durch die Psychiatrie-Reform angestoßene flächendeckende Aufbau gemeindeintegrierter Versorgungsstrukturen und die Schaffung entsprechender sozialrechtlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung beigetragen. Die psychotherapeutische Versorgung der Menschen wurde insbesondere auch durch das Psychotherapeutengesetz, mit dem die Ausbildung und Beruf des psychologischen Psychotherapeuten gesetzlich geregelt und das Erstzugangsrecht der Patienten zu diesem Berufsstand eingeführt wurden, verbessert.
Frage "Psychotherapie aktuell":
Welche Initiativen sind aus Ihrer Sicht darüber hinaus notwendig?
Antwort BM Rösler: Die mit den steigenden Diagnoseraten sich ergebenden Versorgungsbedarfe stellen alle Verantwortlichen im Bund und den Ländern sowie in der gemeinsamen Selbstverwaltung, aber auch die medizinisch-wissenschaftliche Forschung und Versorgungsforschung vor neue Herausforderungen. Politische Initiativen und fachliche Entscheidungen bedürfen qualifizierter Datengrundlagen zum Beispiel zur Epidemiologie psychischer Störungen einschließlich der Inanspruchnahme der Hilfsangebote durch die Betroffenen. Auch halte ich die weitere Erforschung der biologischen, psycho-logischen und der psychosozialen Entstehungsmechanismen und der Effektivität und der Wirksamkeit diagnostischer und therapeutischer Verfahren und Methoden für erforderlich. Hierfür setzen wir uns in den entsprechenden Förderschwerpunkten des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums ein. Eine wichtige Rolle wird auch der Stärkung der Prävention psychischer Störungen in den Lebenswelten - insbesondere in der Arbeitswelt - zukommen. Die bestehenden Versorgungskonzepte müssen durch die medizinisch-wissenschaftliche Fachwelt nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin weiterentwickelt und umgesetzt werden. Hier wird zu schauen sein, welcher bundesgesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, der gegebenenfalls Initiativen erforderlich macht.
Frage "Psychotherapie aktuell":
Die letzte schwarz-gelbe Koalition hat 1999 das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)) auf den Weg gebracht und damit zwei weitere akademische Heilberufe geschaffen. Die FDP stellte mit Dr. Dieter Thomae damals den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses und war daran maßgeblich beteiligt. Erst im Vermittlungsverfahren wurden die ursprünglich nicht in Frage stehenden sozialrechtlichen Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (in § 73 Abs. 2 SGB V) eingeschränkt. Wäre es angesichts der Versorgungsprobleme nicht angemessen, diese Einschränkungen, wie z. B. bei der Krankenhauseinweisung, bei der Verordnung von Heilmitteln, oder z. B. Ergotherapie, aufzuheben?
Antwort BM Rösler: Auch aus meiner Sicht sollte eine Lockerung der in § 73 Absatz 2 Satz 2 SGB V getroffenen Regelung, die eine Einschränkung der Befugnisse von psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten enthält, geprüft werden.
Frage "Psychotherapie aktuell":
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen künftig nur noch von Ärzten und nicht mehr von Kapitalgesellschaften geleitet werden. Im Sinne einer Gleichbehandlung mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sollte es doch auch möglich sein, dass Psychotherapeuten MVZs selbständig – und nicht nur in Kooperation mit einem Arzt – leiten können?
Antwort BM Rösler: Aus dem ärztlichen Berufsrecht (der Länder) ergibt sich, dass in einem MVZ angestellte Ärztinnen und Ärzte nur unter ärztlicher Leitung tätig sein dürfen. Das bedeutet, dass die mit einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis verbundene fachliche Weisungsbefugnis nur durch eine Ärztin bzw. einen Arzt ausgeübt werden darf. Ich halte daher die mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eingeführte Möglichkeit einer kooperativen Leitung von medizinischen Versorgungszentren für eine gute Lösung.
Frage "Psychotherapie aktuell":
Die bisherige überholte Bedarfsplanung soll künftig sektorenübergreifend und kleinräumig gestaltet werden. Dabei darf nicht auf den derzeitigen Verhältniszahlen aufgesetzt werden, weil sonst ein massives Stadt – Land Gefälle in der psychotherapeutischen Versorgung fortgeschrieben würde und obendrein Psychotherapeutensitze verloren gingen, die bei den langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz in psychotherapeutischen Praxen dringend gebraucht werden. Bei der Einbeziehung des stationären Sektors in die Bedarfsplanung müssen auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 SGB V der Bedarfsplanung unterworfen werden, was bisher nicht der Fall ist. Wie möchten Sie künftig die Bedarfsplanung gestalten und wie kann in Zukunft eine ausgeglichene Versorgung unter Beteiligung der Psychotherapeuten erreicht werden?
Antwort BM Rösler: Die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, dem angesichts der demografischen Entwicklung in Zukunft eine zunehmende Bedeutung zukommen wird. Die Bundesregierung hat sich deshalb darauf verständigt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die gemeinsame Selbstverwaltung - unter Beteiligung der Psychotherapeuten - die Bedarfsplanung zielgerichtet weiterentwickeln kann. Welche gesetzlichen Anpassungen für eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen und zielgenauere Bedarfsplanung erforderlich sind, wird derzeit geprüft. Klar ist, dass es dabei auch um die Flexibilisierung der Planungsbereiche, die Stärkung der Einwirkungsmöglichkeiten der Länderebene unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie um die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung gehen wird.
Frage "Psychotherapie aktuell":
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten wird in der Psychotherapeutenschaft, aber auch in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) intensiv diskutiert. Der letzte Deutsche Psychotherapeutentag hat sich dazu mit großer Mehrheit positioniert. Künftig soll es nur noch einen Ausbildungsberuf zum Psychotherapeuten geben. Ungelöst ist außerdem nach wie vor die Finanzierung der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) und die einheitliche Zugangsqualifikation für die Ausbildung.
Sehen Sie zu diesen Punkten Handlungsbedarf und wie könnte eine Neuregelung aussehen?
Antwort BM Rösler: Eine Überarbeitung der psychotherapeutischen Ausbildungen halte ich für erforderlich. Das zeigt auch das Forschungsgutachten zum Psychotherapeutengesetz, das im Auftrag des BMG erstellt worden ist. Die von Ihnen angesprochenen Fragestellungen werden wir in unsere Überlegungen einbeziehen.
Frage "Psychotherapie aktuell":
Psychotherapie ist eine antrags-, genehmigungspflichtige und zeitgebundene Leistung die unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit vorab von den Krankenkassen genehmigt wird. Sollte der tatsächliche Behandlungsbedarf dennoch über die zuvor vereinbarte Menge hinaus steigen, entsteht eine Finanzierungslücke, was angesichts der in unserer ersten Frage beschriebenen Entwicklung nicht auszuschließen ist. Wie könnte eine gesetzliche Regelung aussehen, die die Finanzierung der notwendigen Leistungen sicherstellt, wenn die vorab vereinbarte Vergütung nicht ausreicht?
Antwort BM Rösler: Vertragsärzte und Psychotherapeuten brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Grundvoraussetzung ist ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet und auch regionale Besonderheiten berücksichtigt. Die Bundesregierung hat sich deshalb darauf verständigt, die Honorarreform unter dieser Zielsetzung einer Überprüfung zu unterziehen. In diese Überprüfung wird auch die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen mit einbezogen werden.
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