Pressemitteilung

Widmann-Mauz: Der Mensch im Mittelpunkt – Wir machen Pflege besser

"Wir wollen die Pflegeversicherung und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung so weiterentwickeln, dass auch in Zukunft das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung eingelöst werden kann. Die Pflegeversicherung soll den pflegebedürftigen Menschen helfen, möglichst selbständig und selbstbestimmt zu leben. Sie soll es ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben so weit es geht teilzuhaben", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz anlässlich der heutigen Fachtagung 'Pflege zwischen Alltagshilfe, medizinischem Know-how und Organisationsgeschick - Wo ist politisches Handeln gefragt?' der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

"Neben einer dauerhaft tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Pflege- und Betreuungskräften erforderlich", so Annette Widmann-Mauz weiter. "Ein Aspekt sind hier gute Arbeitsbedingungen. Der Mindestlohn in der Pflege ist dafür ein wichtiger Baustein. Die Bundesregierung hat durch die Änderung der Beschäftigungsverordnung dafür gesorgt, dass ausländische Haushaltshilfen notwendige pflegerische Tätigkeiten und Betreuung legal durchführen können."

Auch der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen soll künftig stärker Beachtung finden: "Für eine zukunftsfeste Versorgungs- und Angebotsstruktur müssen wir sicherstellen, dass eine wohnortnahe Versorgungsstruktur entwickelt wird, die auf die Wünsche der Menschen hin ausgerichtet ist. Der Grundsatz 'ambulant vor stationär' muss weiter gestärkt werden. Hierfür brauchen wir stabile ambulante Versorgungsformen, ohne die Fortentwicklung der stationären Versorgung zu vernachlässigen. Die Wohnformen, die zwischen der stationären und der familiären, klassisch häuslichen Versorgung liegen, müssen gestärkt werden. Die 'Angebotspalette' der Pflegeversicherung muss weiter ausgebaut werden", erklärte Widmann-Mauz.

Ein wesentliches Ziel sei es auch einen differenzierteren Begriff der Pflegebedürftigkeit zu erarbeiten, der nicht nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt, sondern auch anderweitigen Betreuungsbedarf umfasst. Dazu sagte Widmann-Mauz: "Damit kommt die Pflegeversicherung weg von der sogenannte Minutenpflege, die lediglich auf standardisierte Arbeitsabläufe abstellt, hin zu einem System, das den Bedarf stärker am Grad der Selbstständigkeit ausrichtet. Es liegen bereits gute Ansätze vor. Das Bundesgesundheitsministerium wird zum Verfahren einen Vorschlag erarbeiten. Die weitere Diskussion muss im Zusammenhang mit der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung gesehen werden."

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