Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung und Legionellen (Stand 19.10.2011)

Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Diese enthält Neuregelungen u.a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen.

Untersuchungspflicht für Großanlagen

Die neuen Regelungen gelten für Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwasserwärmung  befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.
Die Untersuchungspflicht besteht für Warmwasser-Installationen, , in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers (z.B. Duschen) kommt. Die Großanlage ist definiert im DVGW-Arbeitsblatt W 551, als hier einschlägig allgemein anerkannte Regel der Technik (aaRdT) .

Untersuchungshäufigkeit einmal pro Jahr

Der Untersuchungspflicht muss der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation selbständig nachkommen, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf. Die Untersuchungshäufigkeit für die systemische Untersuchung (d.h. nicht in jeder Wohnung und auch nicht an jeder Dusche) auf Legionellen ist einmal pro Jahr. Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor durchgeführt werden. Für Nicht-Risikobereiche (z.B. gewöhnliche Mietshäuser) sind Verlängerungen der Untersuchungsintervalle durch das Gesundheitsamt möglich, wenn die Einhaltung der aaRdT nachgewiesen ist und die Befunde von mindestens drei jährlichen Untersuchungen ohne Beanstandung waren.

Anzeigepflicht

Mit Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Ausführliche Informationen zur Trinkwasserverordnung und Legionellen finden Sie hier.

Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite des Umweltbundesamtes.

DVGW-Arbeitsblatt W 551/ April 2004; Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen
Regelwerk des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.

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