Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zur Kenntnis genommen. Die Verordnung kann nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.
Die Verordnung ergänzt die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Sie enthält folgende Maßnahmen zur gezielten Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden:
• Das Staatsexamen am Ende des Studium wird entzerrt. Dazu wird der bisherige schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt. Damit können sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte während des Praktischen Jahres auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren und ihre ärztlichen Kompetenzen verfestigen, ohne sich gleichzeitig auf die schriftlichen Prüfungen vorbereiten zu müssen. Das erhöht auch die Attraktivität des Studiums.
• Der Kreis der Krankenhäuser, an denen das Praktische Jahr absolviert werden kann, wird erweitert. Den Krankenhäusern wird damit ein Instrument an die Hand gegeben, bereits frühzeitig Personal zu binden. Dadurch wird eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärztinnen und Ärzte erreicht werden. Den Studierenden erleichtert diese Maßnahme die Mobilität innerhalb Deutschlands.
• Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeit durchzuführen.
Weitere Maßnahmen zielen auf die Stärkung der Allgemeinmedizin bereits in der ärztlichen Ausbildung ab und geben ihr innerhalb des Studiums mehr Gewicht. Dadurch werden mehr Ärztinnen und Ärzte für eine anschließende Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und spätere Niederlassung als Hausärztinnen und Hausärzte gewonnen.
Die Verordnung finden Sie hier.
- Zur 'Hauptnavigation > Ministerium' springen [ALT+2]
- Zur 'Hauptnavigation > Krankenversicherung' springen
- Zur 'Hauptnavigation > Gesundheitssystem' springen
- Zur 'Hauptnavigation > Prävention' springen
- Zur 'Hauptnavigation > Pflege' springen
- Zum Inhalt springen [ALT+3]
„Organspende kann Leben retten. Ich möchte daher, dass sich möglichst viele junge Menschen mit diesem Thema auseinandersetzen und eine Entscheidung auf der Grundlage guter Informationsangebote treffen.“
Pressemeldungen
- PRESSEMITTEILUNG – 22. Februar 2012Minister Bahr eröffnet Krebskongress
- PRESSEMITTEILUNG – 22. Februar 2012Organspende soll Schule machen
- PRESSEMITTEILUNG – 15. Februar 2012Kabinett beschließt AMG-Novelle
Pressemitteilung
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auf dem Weg
Berlin, den 20. Dezember 2012
veröffentlicht am:20.12.2011
Download
- Pressemitteilung: Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auf dem WegPDF-Datei (PDF) 148 KB
- Kabinettsvorlage: Änderung der Approbationsordnung für ÄrztePDF-Datei (PDF) 97 KB



