Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, haben Sie das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um für nahe Angehörige eine gute Pflege zu organisieren. Auf Verlangen des Arbeitgebers müssen Sie ihm eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des oder der Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorlegen. Eine kurzzeitige Freistellung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Anzahl der beim Arbeitgeber Beschäftigten. Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.
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„In den kommenden Jahren werden immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, dass auch in Zukunft jeder die Pflege bekommt, die er braucht.“
Pressemeldungen
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- PRESSEMITTEILUNG – 23. Mai 2012Patientenrechtegesetz im Kabinett
- PRESSEMITTEILUNG – 22. Mai 2012Healthy Athletes® eröffnet
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Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
veröffentlicht am:16.05.2012



