Glossarbeitrag

Leistungen der Pflegeversicherung

Grundsätzlich stehen den Pflegebedürftigen unterschiedliche Betreuungsformen und -einrichtungen zur Verfügung. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und deren Angehörigen entscheiden, hängt zum einen natürlich von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, zum anderen aber auch von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten.

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und -dienste werden nach der Art der Leistung unterschieden und reichen von ambulanten Pflegediensten, die Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützen oder in neuen Wohnformen wie Senioren-Wohngemeinschaften, Einzelpflegekräfte mit einer Zulassung durch die Pflegekassen bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in Pflegeheimen. Mit der Pflegereform 2008 wurden die meisten Leistungsbeiträge bis 2012 in drei Schritten angehoben. Danach prüft die Bundesregierung regelmäßig alle drei Jahre die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen. Durch diese Leistungsdynamisierung soll gewährleistet werden, dass die Pflegeleistungen an die Preisentwicklung angepasst werden.

Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Diese so genannte Vorversicherungszeit wurde mit der Pflegereform verkürzt. Zuvor waren es fünf Jahre.

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