Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Einen gesonderten Antrag zur Aufnahme in die soziale Pflegeversicherung muss man also nicht stellen. Dies gilt zum Beispiel für Arbeiter, Angestellte, Studierende und Rentner. Wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, zum Beispiel weil er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, kann sich auf Antrag in der sozialen Pflegeversicherung weiterversichern.
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„In den kommenden Jahren werden immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, dass auch in Zukunft jeder die Pflege bekommt, die er braucht.“
Pressemeldungen
- PRESSEMITTEILUNG – 25. Mai 2012Organspende: Gesetze beschlossen
- PRESSEMITTEILUNG – 23. Mai 2012Patientenrechtegesetz im Kabinett
- PRESSEMITTEILUNG – 22. Mai 2012Healthy Athletes® eröffnet
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Glossarbegriff
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung
veröffentlicht am:10.12.2010



