Glossarbegriff

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Einen gesonderten Antrag zur Aufnahme in die soziale Pflegeversicherung muss man also nicht stellen. Dies gilt zum Beispiel für Arbeiter, Angestellte, Studierende und Rentner. Wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, zum Beispiel weil er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, kann sich auf Antrag in der sozialen Pflegeversicherung weiterversichern.

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