Kindergesundheit

Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom

Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Dahinter verbirgt sich eine der häufigsten psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Man nimmt an, dass etwa 2-6% aller Kinder und Jugendlichen unter krankhaften Störungen der Aufmerksamkeit und an motorischer Unruhe leiden.

Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:

  • Hyperaktivität (übersteigerter Bewegungsdrang)
  • Unaufmerksamkeit (gestörte Konzentrationsfähigkeit)
  • Impulsivität (unüberlegtes Handeln)

Die einzelnen Symptome können jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. So vielfältig wie die Ausprägungen der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, so bunt sind auch die Bezeichnungen dafür. In Anspielung auf den typischen Bewegungsdrang vieler ADHS-Kinder heißt es im Volksmund auch das "Zappelphilipp-Syndrom". Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen. Zuweilen stößt man in Deutschland auch auf die englischsprachige Abkürzung ADHD für Attention Deficit Hyperactivity Disorder.

Allerdings leidet nicht jedes unruhige oder unaufmerksame Kind gleich unter ADHS. Ob wirklich eine krankhafte Störung vorliegt, kann nur ein in der Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten erfahrener Arzt oder Psychotherapeut nach einer differenzierten Untersuchung feststellen. Dabei gilt insbesondere: Die Auffälligkeiten müssen über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) und in verschiedenen Lebensbereichen des Kindes (Familie, Schule und Freizeit) auftreten, damit man wirklich von ADHS sprechen kann.

Bleibt ADHS unbehandelt, kann das ernsthafte Folgen für das Kind und sein gesamtes familiäres Umfeld nach sich ziehen, wie z.B. Schulversagen, Familienprobleme oder eine erhöhte Suchtgefahr. In den meisten Fällen kann den betroffenen Kindern und Jugendlichen durch intensive Betreuung und eine gezielte Behandlung der Symptome eine weitgehend normale soziale und schulische Entwicklung ermöglicht werden. Die Behandlung von ADHS stützt sich heute auf mehrere Säulen: Individuell kombiniert werden nach Aufklärung und Beratung aller Betroffenen eine Psychotherapie, z. B. Verhaltenstherapie des Kindes, Eltern- und Lehrertraining sowie im Einzelfall auch eine medikamentöse Therapie.

Infoportal zu Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung

Das "ADHS-Infoportal" bietet der Öffentlichkeit zielgruppenspezifische, faktenbasierte Informationen rund um das Thema "Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)". Das Internetportal wurde vom zentralen "adhs-netz" mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt. Die Internetseite www.adhs.info richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Pädagogen und Eltern.. Dazu bietet sie speziell auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmte Informationen für betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene und informiert über eine Vielzahl von Hilfen. Die dort eingestellten Informationen orientieren sich strikt an den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien (Evidenzbasierung) und den Leitlinien der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften.

Evaluation eines regionalen Modellprojektes zur Umsetzung des Mustervertrags der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung

Projekt des Bundesgesundheitsministeriums im Rahmen der Strategie zur Förderung der Kindergesundheit

Kinder und Jugendliche mit ADHS bedürfen – nach Diagnosestellung durch ausführliche und differenzierte Diagnostik – einer umfassenden mehrdimensionalen und ggf. multiprofessionellen Behandlung, die unter anderem Eltern- und Lehrerberatung sowie psychotherapeutische Interventionen für die Betroffenen und ihre Familien umfasst. So sehen es die Leitlinien der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und auch das vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) im Rahmen einer Expertenkonferenz im Jahre 2002 erarbeiteten Eckpunktepapier zur Versorgung von Menschen mit ADHS vor.
Mit dem KBV-Mustervertrag zur Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS wurde nun ein Vertragsinstrument nach § 73c SGB V geschaffen, mit dem die mancherorts noch vorhandenen Defizite in der leitliniengerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS behoben werden können. Der KBV-Vertrag wird seit 1.4.2009 mit der BKK-Vertragsgemeinschaft in Baden- Württemberg erprobt. In dem laufenden Forschungsprojekt zur Evaluation sollen die strukturellen Vorgaben, diagnostische und therapeutische Prozesse und die Ergebnisqualität der Versorgung untersucht werden. Damit soll der Nutzen des neuen Versorgungskonzeptes für die gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen mit ADHS mit wissenschaftlicher Methodik geprüft werden. 

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung hat im September 2010 eine Änderung seiner Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Die Diagnose einer ADHS muss danach künftig noch umfassender als bisher gestellt werden und die Verordnung von Methylphenidat-haltigen Arzneimitteln darf nur noch von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Zudem muss die Therapie regelmäßig unterbrochen werden, um ihre Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der behandelten Patienten beurteilen zu können.

Den Beschluss des G-BA finden Sie hier (pdf).

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