Organspende

Rechtliche Grundlagen

Ist ein Organspendeausweis bindend für den Arzt?

Ja. Der Arzt muss den festgelegten Willen des Verstorbenen beachten. Hat der Verstorbene auf seinem Organspendeausweis entschieden, dass er nicht spenden möchte, muss der Arzt diesen Willen so akzeptieren. Hat sich der Verstorbene hingegen für eine Spende entschieden, wird geprüft, ob seine Organe für eine Spende in Frage kommen. Ist das der Fall, werden die Organe entnommen.

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Ist die Organspende gesetzlich geregelt?

Ja. Um Missbrauch zu verhindern, ist das sensible Thema Organspende klar gesetzlich geregelt. Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben mit der sogenannten erweiterten Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass die nächsten Angehörigen über die Organ- und Gewebespende entscheiden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben hatte. Die Entnahme ist dann nur zulässig, wenn die nächsten Angehörigen ihr zustimmen.

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Bin ich als Organspender irgendwo zentral erfasst/registriert?

Nein. Der Organspendeausweis, den Sie bei sich tragen, wird nicht zentral registriert.

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Wer entscheidet über die Frage der Organspende, wenn ich keinen Ausweis habe?

Dann entscheiden die nächsten Angehörigen. Diese sollen dabei den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen beachten. Es kann also ein weiteres Argument für einen Organspendeausweis sein, dass man seine Angehörigen im Todesfall, also in einer ohnehin schon schweren Situation, nicht mit einer derartigen Entscheidung belastet.

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Dürfen meine Angehörigen im Ernstfall trotzdem anders entscheiden, als ich es in meinem Organspendeausweis getan habe? Haben meine Angehörigen ein Mitspracherecht, ob ich Spender werden darf?

Die Angehörigen sind ebenso wie Ärzte an die zu Lebzeiten getroffene Entscheidung des Verstorbenen gebunden. Die Angehörigen haben rechtlich gesehen nur dann ein Mitspracherecht, wenn Sie jünger als 16 Jahre sind. Ab dem 14. Lebensjahr kann man zwar bereits einer Organspende widersprechen, in sie einwilligen kann man jedoch erst mit 16 Jahren.

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Gibt es in Deutschland Bestrebungen die Organspende wie in manch anderen Ländern zu regeln, nämlich so dass wenn man nicht explizit widersprochen hat, dann auch ohne Zustimmung von Angehörigen Organe entnommen werden können?

Nein, eine solche Gesetzesänderung ist nicht geplant.

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Kann ich meine Haltung zur Organspende nicht auch in meinem Testament regeln?

Das ist insofern problematisch, als das Testament in der Regel erst zu einem Zeitpunkt herangezogen wird, der für die Organspende bereits zu spät ist. In einer Patientenverfügung hingegen sollte eine klare Festlegung zur Organspende getroffen werden.

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Was macht die Stiftung Eurotransplant?

Eurotransplant ist die Vermittlungsstelle nach § 12 des Transplantationsgesetzes für postmortal gespendete vermittlungspflichtige Organe (Herz, Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder Darm. Sie hat ihren Sitz in den Niederlanden. Die Vermittlung durch Eurotransplant erfolgt bereits seit 1969 im Rahmen eines internationalen Organaustauschs unter folgenden Staaten: Belgien, Deutschland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Slowenien und Kroatien (heutiger Vermittlungsbereich). Über Eurotransplant werden Organe an mehr als 70 Transplantationszentren vermittelt. Über 15.000 Patientinnen und Patienten aus einem Einzugsbereich von 122 Millionen Menschen stehen bei Eurotransplant auf den Wartelisten. In den vergangenen 40 Jahren hat Eurotransplant nach eigenen Angaben über 135.000 Spenderorgane vermittelt. Die länderübergreifende Kooperation mit Eurotransplant ermöglicht es, in dringenden Fällen möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Außerdem werden mehr medizinisch "passende" Organe vermittelt und damit die Erfolgsaussicht erhöht. Die Tätigkeit des Vermittlungsverbunds ist damit ein besonders gutes Beispiel von praktizierter Chancengleichheit in Europa.

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Was macht die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)?

Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle nach § 11 des Transplantationsgesetzes für die postmortale Organentnahme. Ihre Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit den Transplantationszentren und den anderen Krankenhäusern die Entnahme der vermittlungspflichtigen Organen (Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm) zu organisieren. Durch Vertrag ist die DSO durch den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer gemeinsam mit diesen Aufgaben beauftragt worden.
Die DSO ist als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts organisiert. Ihre Hauptverwaltung ist in Frankfurt am Main. Nach dem Beauftragungsvertrag ist die DSO in sieben organisatorische Regionen unterteilt, die aus ein oder mehreren Bundesländern bestehen.
Finanziert wird die Koordinierungstätigkeit der DSO durch ein Budget, das die DSO mit den Krankenkassen im Voraus verhandelt. Das Budget richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl der transplantierten Organe. Die Krankenhäuser erhalten aus diesem Budget von der DSO ihre Leistungen zur Ermöglichung postmortaler Organspenden über eine entsprechende Aufwandserstattung in Form von Pauschalen vergütet.

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