Krankenversicherung

Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der wenigen Institutionen unseres Landes, die ihre tragenden Grundsätze über vier ereignisreiche politische Epochen, nämlich das Wilhelminische Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepublik im Kern erhalten konnte. Sie ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung. Ihre Geburtsstunde ist der 15. Juni 1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen zwei Drittel, ihr Arbeitgeber ein Drittel des Krankenversicherungsbeitrags. Deutschland ist damit das erste Land, das eine Sozialversicherung auf nationaler Ebene einführte.

Seither wurde die Gesetzliche Krankenversicherung zu einem umfänglichen sozialen Sicherungssystem ausgebaut und den jeweiligen Herausforderungen ihrer Zeit angepasst. Zu Beginn der GKV waren etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind über 85 Prozent der Bevölkerung Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit bietet sie heute rund 70 Millionen Versicherten Schutz und eine umfassende medizinische Versorgung. Rund neun Millionen weitere Bürger sind Mitglieder der Privaten Krankenversicherung. Die restlichen Bürger sind über besondere Versorgungsformen, wie z.B. freie Heilfürsorge der Bundeswehr, versichert. Auch wenn von der "Gesetzlichen Krankenversicherung" meist in der Einzahl gesprochen wird, ist sie kein einheitlicher Block. Sie besteht aus einer großen Zahl von unabhängigen Krankenkassen mit jeweils eigenem Profil, zwischen denen die Bürgerinnen und Bürger weitgehend frei wählen und wechseln können.

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