Versicherte können Pflegeleistungen auch gemeinsam mit anderen Leistungsberechtigten – zum Beispiel den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern in einer Senioren-WG – in Anspruch nehmen. Das nennt man "Poolen" von Leistungen.
Welche Vorteile bietet das "Poolen"?
Das so genannte "Poolen" von Leistungsansprüchen soll insbesondere die Situation bei ambulant betreuten Wohnformen und Senioren-WGs verbessern und ihre Nutzung fördern. Beispielsweise kümmert sich in einem Wohnhaus oder in einer Wohngemeinschaft ein zugelassener Pflegedienst um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch werden in vielen Fällen Zeit und damit Geld gespart, aus dem dann zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert werden können, wie zum Beispiel gemeinsames Vorlesen. Die durch "gepoolte" Leistungsansprüche erschlossenen Wirtschaftlichkeitsreserven sind vom ambulanten Pflegedienst ausschließlich im Interesse der am "Pool" beteiligten Pflegebedürftigen für die Betreuung zu nutzen. Das bedeutet: Das "Poolen" von Leistungen bringt mehr Zeit für Zuwendung.
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