Die Patientenrechte stärken
Ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Er kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet. Unser Gesundheitswesen wird diesem Anspruch nicht immer gerecht. Oftmals fühlen sich Patienten alleine gelassen und verunsichert.
Kaum ein Patient kennt seine Rechte
Die Rechte der Patienten sind zwar schon heute im deutschen Recht verankert. Aber sie sind verteilt auf unterschiedliche Gesetze, und zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile immer weiter ausdifferenziert. So sind die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Patienten für den juristischen Laien kaum zu überblicken.
Die Bundesregierung hat sich deshalb im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die verstreuten Patientenrechte zu bündeln und die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem zu stärken. Jetzt hat das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Patientenbeauftragten ein Grundlagenpapier für das geplante Patientenrechtegesetz erarbeitet. Von Ärzteschaft, Krankenkassen und Verbraucherschützern kamen zustimmende Reaktionen auf das Gesetzesvorhaben.
Die geplanten Neuregelungen
- Zusammenfassung des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Behandlungsvertrag:
Alle Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen (z. B. Aufklärungsgespräch, Einsicht in Patientenakte), sollen formuliert und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten werden. So erhalten Patienten eine deutlich bessere Grundlage als bisher, um ihre Rechte einzufordern. - Förderung der Fehlervermeidungskultur: Ärzte und Krankenhäuser sollen stärker als bisher verpflichtet werden, bei der Behandlung unterlaufene Fehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten. So können Risiken erkannt und durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden.
- Kodifizierung eines umfassenden Haftungssystems: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein festgestellter Fehler des Behandelnden ursächlich für den eingetretenen Schaden gewesen ist, gibt es mehr Rechtssicherheit, indem die von den Gerichten entwickelten Instrumente zur Beweislastvereilung in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt werden.
- Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern: Länder und ärztliche Selbstverwaltung werden aufgefordert, Schlichtungsverfahren zu vereinheitlichen. An den Landgerichten sollen spezialisierte Arzthaftungskammern eingerichtet werden.
- Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern: Bei Verdacht auf Behandlungsfehler sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Versicherten zu unterstützen. Außerdem wird ihnen bei Genehmigungsverfahren (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen) eine gesetzliche Frist gesetzt. Reagieren Krankenkassen innerhalb dieser Frist nicht, soll der Antrag als genehmigt gelten.
- Stärkung der Patientenbeteiligung: Die schon heute bestehende Beteiligung von Patienten an wichtigen Entscheidungen der Gesundheitsversorgung wird weiter gestärkt.
- Stärkung der Patienteninformation: Die Aufgaben des Patientenbeauftragten werden gesetzlich präzisiert. Durch entsprechende Informationsangebote soll er für mehr Transparenz über die geltenden Rechte von Patienten sorgen.
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